Was wäre, wenn eine Ärztin oder ein Psychotherapeut nicht mehr frei beurteilen dürfte, welche Behandlung für eine Patientin oder einen Patienten am besten passt?
Dann gäbe es nur noch Einheitsmedizin nach der 08/15-Therapie-Schablone, aber keine individuell abgestimmte und vertrauensvolle Behandlung mehr.
Deshalb müssen wir schützen, was wir haben: ärztliche und psychotherapeutische Therapiefreiheit mit Verantwortung. Das heißt zum Beispiel, dass eine Ärztin / ein Arzt nach bestem Wissen und Gewissen entscheidet, welche Therapie im Einzelfall die richtige ist, und dafür verantwortlich ist. Patientinnen und Patienten können darauf vertrauen, dass sie sich regelmäßig fortbilden und nur gesicherte Therapien anwenden. Darauf achtet die Selbstverwaltung. Somit haben wir ein Netz mit doppeltem Boden: Der Patient / die Patientin profitiert von der ärztlichen Expertise und der kollektiven Expertise der Selbstverwaltung.
Unabhängigkeit und Expertise sorgen also dafür, dass die Ärztin oder der Psychotherapeut die für jeden einzelnen Patienten beste Behandlung wählen können.